Schadensmeldungen

  1. Schadensformular ist auszufüllen und von Versichertem zu unterschreiben
  2. Im Anschluß ist das Schadensformular durch die Unterschrift eines Vorstandsmitglieds und dem Vereinsstempel zu legitimieren
  3. Einsendung der komplett ausgefüllten, legitimierten Schadensanzeige an die Geschäftsstelle des Landesverbandes
  4. Prüfung auf Unterschriften und Stempel, Weiterleitung an die Versicherung durch LV

Achtung! – Bei Unvollständigkeit von Unterschriften und Stempel wird die Schadensmeldung wieder an den Versicherten zurückgeschickt.

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